von Dieter Tank

Wenn Ihr Fonds die Ausschüttung eingestellt hat, können Sie

1. beten
2. dem Initiator vertrauen
3. kämpfen
4. klagen.

Weil bei 1. der Chef oft andere Meinung hat und bei 4. der Ausgang des Rechtsstreits unsicher ist und oft langen Atem erfordert, muss man auch kämpfen.

Wie soll das gehen, wenn man seine Mitgesellschafter nicht kennt ?
Nicht umsonst werden von allen Fonds-Geschäftsführern die Adressen unter Verschluss gehalten. Bei den DOBA-Fonds werden sogar den Beiräten die Gesellschafteradressen vorenthalten.

“Die Sprachlosigkeit der Anleger wird vor allem dann gefährlich, wenn der Umgang mit den Stimmrechten nicht vertretener Anleger nachteilig geregelt ist. Besonders kritisch ist die nach wie vor verwendete Regelung zu sehen, dass der in der Regel meist sogar rechtlich mit dem Initiator „verbandelte“ Treuhänder von den Stimmen der bei den Gesellschafterversammlungen nicht vertretenen Anleger nach eigenem Ermessen Gebrauch macht. Geht man von der üblicherweise eher geringen Präsenz bei den Gesellschafterversammlungen aus, kontrolliert sich die Geschäftsführung bei den entscheidenden Abstimmungen über die Genehmigung der Jahresabschlüsse und die Entlastung der Organe faktisch selbst.”
Martin Klingesporn in “Mangelnde Transparenz schützt schwarze Schafe”,
www.finanzwelt.de/de/tqapp/magazin/default.asp?rq_area=2,15&rq_strIdStack=-1,2142

Unter de.groups.yahoo.com/group/Gesellschafter/
steht jetzt eine Datenbank mit Gesellschaftern, die Verbindung zu ihren Mitgesellschaftern suchen.

anlageopfer
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Die Zahl geschlossener Fonds, die ihre Verbindlichkeiten gegenüber den finanzierenden Banken nicht mehr bedienen können, wächst ständig weiter an. Immer häufiger versuchen die Kreditinstitute daher, die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaften unmittelbar gegenüber den Anlegern durchzusetzen.

In Bezug auf Gesellschafter, die nicht unmittelbar sondern über so genannte Treuhänder an den Fondsgesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) beteiligt sind, hat die Rechtsprechung der vergangenen Monate eine Haftung der Anleger abgelehnt, wie BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt Mathias Nittel von der Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg mitteilte. …mehr » »

anlageopfer
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Seit fünf Jahren tobt der Krieg im IrakWir möchten mit diesem Beitrag darauf aufmerksam machen, dass seit fünf Jahren ein Krieg im Irak tobt und bis jetzt ca. 1,3 Mio. Menschen dort gestorben sind. Das täglich tausende verletzt werden und schreckliches erleben müssen. Unter den Toten und Verletzten befinden sich unschuldige Frauen, Kinder und Männer. Es gibt und gab keinen Grund der einen Krieg gegen unschuldige Menschen rechtfertigt. Er muss so schnell wie möglich beendet werden.

Wir bitten alle, die sich auch gegen den Krieg im Irak wenden, an der Aktion „Blogswarm 19. März“ zu beteiligen. Setzen Sie ein Zeichen, zum Beispiel in dem Sie am 19. März 2008 nichts einkaufen, kein Fernsehen sehen und Radio hören und diese Nachricht an alle weiter leiten die Sie kennen mit dem Ziel, dass auch sie sich daran beteiligen. Wir sind das Volk und wir können zeigen das wir noch da sind und mitreden wollen.

Am 19.März 2008

- Nicht einkaufen.
- Nicht fernsehen.
- Nicht Radio hören.

Beendet den Krieg, jetzt !!


Der Krieg der USA in Afghanistan dauert übrignes nun schon sieben Jahre, seit dem Angriff der US-Arme in 2001. Seit dem sind dort ca. 100.000 Menschen ums Leben gekommen. Auch dieser Krieg muss ein Ende haben.

(Text kopieren, Bild kopieren und beides auf Eurem Blog einsetzen)
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OLG München stoppt Zwangsvollstreckungen aus Grundschuldbestellungsurkunden

Mit Urteil vom 26.02.2008 hat das Oberlandesgericht München (5 U 5102/06) die von der LoneStar Gesellschaft Westend Olympic GmbH betriebenen Zwangsvollstreckungsmassnahmen aus Grundschuldbestellungsurkunden als unzulässig festgestellt. Zugleich wurde die Westend Olympic GmbH verurteilt, dem Kläger über sämtliche vereinnahmten Zahlungen aus Vollstreckungsmassnahmen Auskunft und Rechnung zu legen.

Dieses Urteil hat nach Einschätzung von Fachleuten grundsätzliche Bedeutung für alle betroffenen ehemaligen Darlehensnehmer der HypoReal Estate Bank AG, deren Kredite und Grundschulden an die LoneStar Gruppe verkauft worden sind. Die Weigerung, über die genaue Höhe der besicherten Forderungen sowie die Verbuchung der seit Übernahme der Darlehen vereinnahmten Zahlungen ist Bestandteil der Verwertungsstrategie der LoneStar Inkasso - Gesellschaften. Diese zielt darauf ab, die Grundstückswerte der besicherten Grundstücke in einem Zeitraum von fünf Jahren zu realisieren und den so genannten “Rückgewähranspruch” der Darlehensnehmer und zugleich Sicherungsgeber zu vereiteln. …mehr » »

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Das OLG München hat in dem Beschluss vom 16.10.2007 - Az. 29 W 2325/07 entschieden, dass so genannte Abmahnschreiben von Rechtsanwälten oder Unternehmen, frei und mit voller Nennung der Absender und Auftraggeber veröffentlicht werden dürfen. Also auf Internetseiten, in Fachzeitschriften oder Filmen und Fernsehen. Es ist zu erwarten, dass davon vor allem KMUs, die von vielen grossen Unternehmen über ihre Rechtsanwälte gepeinigt werden, davon gebrauch machen werden. Wir freuen uns auf rege Zusendung von Abmahnschreiben, in der auf dieser Seite diskutierten Themen.

Quelle: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1427

Download Urtail: Urteil: Abmahnschreiben können mit Absender / Auftraggeber veröffentlicht werden

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2006 haben Anleger in Deutschland so viel Geld wie noch nie aus heimischen Fonds abgezogen. Bei den Fonds sei mit gut 14 Milliarden Euro der bislang größte Mittelabfluss zu verzeichnen, teilte die Deutsche Bundesbank in Frankfurt mit. …mehr » »

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